Scheidung online

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Online scheiden lassen und Zeit, Geld und Nerven sparen !

Das kommt vor allem in Frage, wenn Sie sich Termine vor Ort in der Kanzlei sparen wollen und die Angelegenheiten dann regeln wollen, wenn es in Ihren Zeitplan passt. Sie müssen keine unangenehmen Gespräche über die Trennung und deren Gründe führen, sondern es reicht aus, wenn Sie mitteilen, seit wann Sie getrennt sind. Daher biete ich die Online Scheidung an. Die eignet sich dann, wenn Sie sich mit Ihrem Noch- Ehepartner einig über die Scheidung und die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Kinder, Zugewinn, Hausrat- wenn Sie hier mehr wissen möchten, empfehle ich meinen Artikel „Rund ums Familienrecht“ hier im Downloadbereich) sind. Wenn das nicht der Fall ist, so ist eine umfangreichere Beratung notwendig, welche ich selbstverständlich auch anbiete.

Nun aber zur Online Scheidung: Sie sind sich also mit Ihrem Noch-Ehepartner einig, dass Sie künftig getrennte Wege gehen wollen. Dann müssen Sie vor der Scheidung ein Jahr getrennt gelebt haben. Dann kann beim zuständigen Familiengericht Scheidungsantrag gestellt werden.

Da Sie sich einig sind, reicht es aus, wenn ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Denn ohne Anwalt kann man sich in Deutschland nicht scheiden lassen. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, beauftragt den Anwalt, der andere stimmt dann der Scheidung im Gerichtsverfahren zu. Der Anwalt vertritt dabei einen Partner, beide darf er nicht vertreten. Daher muss der andere selbst dem Scheidungsantrag zustimmen. Im Ergebnis brauchen Sie also nur einen Anwalt. Die Kosten hierfür können Sie sich intern teilen. Die Rechnung geht an den Auftraggeber, also den Partner, der vom Anwalt vertreten wird.

Sie brauchen daher nur mein Online Scheidungsformular ausfüllen, den Auftrag erteilen und ich kann den Scheidungsantrag stellen. Fragen klären wir per Mail, telefonisch oder über andere moderne Kommunikationsmittel- wenn Sie möchten selbstverständlich auch persönlich. Das Formular füllen Sie in Ruhe zu Hause aus, dann, wann es Ihnen passt. Selbstverständlich können Sie individuelle Anmerkungen machen und Fragen stellen.

So kann in kurzer Zeit der Scheidungsantrag gestellt werden. Wenn die Gerichtskosten eingezahlt sind, wird der Gegenseite der Scheidungsantrag zugestellt und das Gerichtsverfahren läuft. Nur die Frage des Versorgungsausgleichs ist von Amts wegen zu klären, die anderen Scheidungsfolgen können, müssen aber nicht gerichtlich geklärt werden. Wenn das der Fall wäre, so eignet sich die online Scheidung nicht; dann treffen wir uns lieber zur Besprechung persönlich.

Wenn das Gericht Scheidungstermin bestimmt hat, so begleite und vertrete ich Sie selbstverständlich persönlich zu diesem Gerichtstermin.

Wie Sie sehen, kann eine Scheidung ohne Nachteile unkompliziert durchgeführt werden.

Falls Sie ein geringes Einkommen haben sollten, besteht die Möglichkeit,Verfahrenskostenhilfe, früher Prozesskostenhilfe genannt, zu beantragen. Auch dann kann ich Sie gerne vertreten. Die Kosten bei einer Bewilligung der Hilfe übernimmt dann die Staatskasse. Hier habe ich die entsprechenden Formulare für Sie parat.

Da meine Kanzlei zentral im Rhein- Main- Neckar- Pfalz- Odenwaldgebiet gelegen ist, ist eine Vertretung im Raum Wiesbaden, Mainz, Taunus, Frankfurt, Offenbach, Hanau, Langen, Darmstadt, Bensheim, Worms, Weinheim, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Odenwald ohne größere Fahrtkosten möglich.

Sicher möchten Sie wissen, mit welchen Kosten Sie in etwa zu rechnen haben: Die Kosten werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Das ist aber nicht der Betrag, den Sie bezahlen müssen, sondern hieraus werden die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten ermittelt. Dafür gibt es Gesetze: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen.

Der Verfahrenswert errechnet sich aus den jeweiligen Nettoeinkommen der Ehepartner in den letzten drei Monaten vor dem Scheidungsantrag. Für den Versorgungsausgleich kommen pro Anrecht 10 % des Wertes des Anrechts dazu. Wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist, ist dies anteilig zu berücksichtigen. Ich berechne nach dem RVG das gesetzlich vorgeschriebene Honorar.

Bei Fragen können Sie mich gerne unter 06251-8609700 oder kanzlei@syroth-draudt.de erreichen.

Brigitte Draudt-Syroth

Rechtsanwältin


Hier das Online Scheidungsformular zur Beauftragung. Der Inhalt unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, prüfe ich die Angaben und sende Ihnen eine Rückmeldung mit einer Vorschusskostennote in Höhe der Verfahrensgebühr plus MWSt. Nach Geldeingang kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Ich sende Ihnen vorher einen Entwurf zur Freigabe

Formular „Scheidung online“

Erforderlich für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten
Bitte tragen Sie hier ein bei wem die Kinder leben sowie die Namen der Kinder und deren Geburtsdaten.
Geben Sie hier an, ob ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen wurde? (Falls ja, bitte beifügen)
Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zur Kontaktaufnahme bzw. zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden. Ich bin mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden.

Hiermit beauftragen Sie mich. Es werden Gebühren ausgelöst. Klicken Sie unten auf „Absenden“


Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Frau Rechtsanwältin Draudt-Syroth mit der Beratung und/oder Vertretung als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Telefax, Website) beauftragen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher i.S.d § 13 BGB ist, wer als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth, Alsbacher Straße 69, 64673 Zwingenberg, Telefon/Fax: 06251 8609700, E-Mail: kanzlei@syroth-draudt.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, muss ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, zurückzuzahlen.

Wenn Sie ein Tätigwerden vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen, so kann das gerne individuell vereinbart werden.